ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bergwanderführerin Angie Rosenbauer, Julius-Schieder-Str. 24, 91781 Weißenburg, im Folgenden „berge-geniessen“ genannt
Liebe TeilnehmerInnen,
alle Touren und Kurse, die ich bisher durchführen durfte, haben den TeilnehmerInnen und mir viel Spaß gemacht.
Dank der Kooperation aller Teilnehmenden und einer sorgfältigen, den Bedingungen angepassten Tourenplanung hat es noch nie ernsthafte Probleme gegeben.
Die nachfolgenden AGB dienen unserer gemeinsamen Sicherheit und einer schönen Zeit in den Bergen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Ausschreibungen enthalten im Text die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Tour. TeilnehmerInnen, die der von Ihnen gewählten Tour nicht gewachsen sind, können zur Sicherheit aller Beteiligten von der Tour ausgeschlossen werden. Kosten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet und die Heimreise erfolgt auf eigene Kosten.
Für die Teilnahme ist ein guter Gesundheitszustand unabdingbar. Die Teilnahme mit akuten Erkrankungen wie z.B. Grippe ist zum Schutz aller nicht möglich. Sollten Sie an einer chronischen Erkrankung leiden (wie z.B. Diabetes, Allergien, Herz- Kreislauferkrankungen), fragen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt ob eine Teilnahme an der Tour möglich ist. Auf Tour bittet berge-geniessen die Teilnehmer ggf. den Aufbewahrungsort und die Anwendung entsprechender Medikamente (z.B. Adrenalin-Pens, Insulin etc.) bekanntzugeben.
Die Teilnehmenden informieren berge-geniessen über evtl. bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Einschränkungen, die die Fähigkeit zur Teilnahme an den Leistungen von berge-geniessen beeinträchtigen könnten, auch wenn diese für geringfügig gehalten werden. berge-geniessen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die sie schuldhaft verursacht und die in ihren Verantwortungsbereich fallen. Zur Absicherung berechtigter Schadensersatzansprüche unterhält berge-geniessen eine Berufshaftpflichtversicherung.
Ausrüstung
Vor den Touren erhalten alle TeilnehmerInnen eine Ausrüstungsliste. Teilweise kann Ausrüstung (wie z.B. LVS-Ausrüstung, Schneeschuhe, Helme) gegen Gebühr und nach Voranmeldung geliehen werden. Bitte achten Sie darauf, das schadhafte, unzureichende oder nicht vorhandene Ausrüstung (z.B. geeignete Schuhe, Sonnen-/Kälteschutz) eine Teilnahme an der Tour verhindern können. Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind von der teilnehmenden Person zu ersetzen.
Buchung und Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich in erster Linie über die Website von berge-geniessen (Buchungs- bzw. Kontaktformular) oder per Email. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt (siehe Tourausschreibung). Die Anmeldungen der Teilnehmenden sind verbindlich. berge-geniessen bestätigt die Anmeldung durch den Versand einer Anmeldebestätigung per Email. Die Bezahlung des gesamten Betrages erfolgt nach der Veranstaltung nach dem Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto. Bei Programmpreisen über 800€ ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags spätestens vier Wochen vor Programmbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
Rücktritt und Storno
Jede teilnehmende Person hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € (bei Tagestouren 15€) an. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Stornokosten:
Ab 29 – 15 Tage vor Tourenbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
14 – 8 Tage vor Tourenbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
7 – 2 Tage vor Tourenbeginn: 90% der Teilnahmegebühr
24 Stunden vor Tourenbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
Unterkunftsreservierung
Die Bezahlung des Hotels erfolgt direkt vor Ort im Unterkunftsbetrieb. Die Teilnehmenden gehen mit der Buchung des Hotelzimmers einen eigenständigen Vertrag mit dem jeweiligen Hotelbetrieb ein. Die Reservierung eines Hotelzimmers für den Teilnehmenden seitens berge-geniessen erfolgt stets im Auftrag der Teilnehmenden.
Restrisiko und Eigenverantwortung
Die TeilnehmerInnen sind sich bewusst, dass Outdooraktivitäten immer ein gewisses Restrisiko bergen, das auch bei professioneller Führung, Anwendung größter Sorgfalt niemals ganz ausgeschlossen werden kann (z.B. Sturz, Steinschlag im alpinen Gelände, Absturzgefahr, Gewitter, Unterkühlung, Hitzschlag, …).
Von allen TeilnehmerInnen wird deshalb ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Selbsteinschätzung vorausgesetzt. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden sich an die Anweisungen des Guides zu halten und bei unerwarteten Schwierigkeiten zu kooperieren.
Fotos
Die TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Tour gemacht werden, veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie das bitte vor Tourbeginn schriftlich bekannt.
Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos, auf welchen die TeilnehmerInnen erkennbar sind, werden keine Rechte (z. B. Entgelt) abgeleitet. Der Widerruf dieser Einverständniserklärung kann jederzeit in schriftlicher Form an berge-geniessen (info@berge-geniessen.de) erfolgen.
Leistungen
Die inkludierten Leistungen sind in der jeweiligen Tourenbeschreibung enthalten.
Umfang, Form, und Thematik der Leistungen sind auf der Webseite beschrieben und den Teilnehmenden bekannt. Kann die Veranstaltung, aufgrund höherer Gewalt, nicht durch Angie Rosenbauer als Bergwanderführerin durchgeführt werden, kann berge-geniessen auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall versucht berge-geniessen einen anderen Bergwanderführer als Ersatz zu finden. Dies kann auch zu Programmänderungen führen. Die Teilnehmenden werden hierzu rechtzeitig benachrichtigt, außer es handelt sich um einen kurzfristigen Ausfall der Tourenleitung, bei dem eine Benachrichtigung nicht mehr möglich ist.
Programmänderungen
Notwendige Programmänderungen, z.B. aufgrund von Wetter und Verhältnissen, TeilnehmerInnen sind vorbehalten.
Annullierung durch berge-geniessen
berge-geniessen hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen zu annullieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (siehe jeweilige Programmbeschreibung). Die Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten evtl. bereits bezahlte Gebühren zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.